Herzschrittmacher- und ICD-Überwachung
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In regelmäßigen Abständen sollten eingepflanzte Herzschrittmacher kontrolliert werden.
Die erforderlichen Abstände zwischen den Kontrolluntersuchungen sind variabel, als Grundsatz gilt ein Untersuchungsabstand von 6 Monaten bei sogenannten Zweikammerschrittmachern, ein Untersuchungsabstand von 12 Monaten bei sogenannten Einkammerschrittmachern. Besondere Probleme, auch eine beginnende Batterieerschöpfung eines Herzschrittmachers können die Untersuchungsintervalle verkürzen.
Moderne Schrittmacher sind Wunderwerke der Technik bzw. Mikroelektronik. Herzschrittmacher verhindern zu langsamen Herzschlag, unterstützen eine physiologische (natürliche) Pumpfunktion des Herzens, registrieren Rhythmusstörungen des Herzens (diagnostische Funktion) und verhindern unter Umständen Rhythmusstörungen des Herzens mit zu schnell schlagendem Herzen.
Sogenannte ICD's sind in der Lage, durch Abgabe eines Schocks lebensbedrohliche Rhythmusstörungen nach deren Erkennung automatisch zu beenden.
Wegen dieser zum Teil lebenswichtigen Funktion der Herzschrittmacher empfehlen wir Ihnen dringend die Einhaltung Ihrer Kontrolltermine.
In unserer Praxis erinnern wir unsere Patienten rechtzeitig an fällige Kontrolluntersuchungen (sogenanntes Recall-System).
Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne!